Gestern Abend erhielten die Schulen vom Staatsministerium für Kultus die neuen Anweisungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulen.
Diese schreiben für die Grundschule folgendes fest:“Die Corona-Schutzverordnung schreibt für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe [Grundschule] keine Mund-Nasenbedeckung fest, weil Kinder in diesem Alter nach bisherigen Erkenntnissen keine Treiber der Pandemie sind.“
Daher ersetzt diese Information meine E-Mail von gestern. Den Schülern, Lehrern und sonstigen im Haus Beschäftigten steht es jedoch frei, in den Gängen und auf dem Schulgelände freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Bei der Teilnahme an unserem Frühstücksbuffet besteht weiterhin Maskenpflicht.Schulfremde Personen sollten nur in dringenden Ausnahmefällen das Gebäude betreten. Dabei ist zu beachten, dass diese Personen auf dem gesamten Schulgelände sowie im Schulgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben.
Elterngespräche finden in nächster Zeit nicht persönlich statt, können aber in Absprache mit dem Klassenleiter oder Fachlehrer telefonisch durchgeführt werden.
Hoffen wir gemeinsam, dass wir für Ihre Kinder möglichst lange den „Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen“ aufrecht erhalten können.
Ihr Team der GS Karl Günzel