Rückerstattung der Elternbeiträge

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab dem 27. Mai 2021 können Ihre Kinder wieder im Rahmen eines eingeschränkten Regelbetriebes in den Kindertageseinrichtungen betreut werden. Somit haben wieder alle Eltern einen
Anspruch auf Betreuung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung.
Die zu leistenden Elternbeiträge während der Notbetreuung seit dem 29. März 2021 werden lediglich bei Inanspruchnahme berechnet. Für die Ermittlung der Höhe des Elternbeitrages für jeden in Anspruch genommenen Tag wird 1/21 des jeweiligen monatlichen Elternbeitrags zugrunde gelegt.
Die Erstattung erfolgt unaufgefordert. Aufgrund der Vielzahl an zu erstellenden Rückzahlungsbescheiden wird die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.
Für Fragen stehen wir unter der Telefonnummer 03731 273 343 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sven Krüger